16. Dezember 2024
Soviel vorweg, die WEG bleibt auch ohne Verwalter bestehen. Zudem vertreten die Wohnungseigentümer gemeinschaftlich die Eigentümergemeinschaft in ihrer Gesamtheit, sofern kein Verwalter existiert, § 9b Abs. 1 Satz 2 WEG. Ohne Verwalter ist die Eigentümergemeinschaft allerdings praktisch handlungsunfähig. Was passiert also wenn man keine Hausverwaltung hat? Sofern die Wohneigentümergemeinschaft über keinen externen Hausverwalter verfügt, kann die Eigentümerversammlung auch vom...